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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Allgemeine Informationen zum Webangebot

Die E-Learning-Plattform von Violence Prevention Network bietet Fachkräften, Multiplikator*innen und interessierten Personen digitale Fortbildungen zu Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung.

Das Angebot unterstützt den Wissensaufbau, stärkt die Handlungskompetenz und lässt sich flexibel in den Arbeitsalltag integrieren.


Nutzung unseres Online-Angebots

Die Website bietet:

  • Interaktive Lernmodule, Texte, Videos und Übungen, die fundiertes Fachwissen vermitteln
  • Eigenständiges Lernen im individuellen Tempo, orts- und zeitunabhängig
  • Eine persönliche Registrierung und Login-Funktion zur Teilnahme an Kursen
  • Die Möglichkeit, Teilnahmebescheinigungen zu erhalten
  • Informationen zu Kursinhalten, technischen Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen
  • Kontaktmöglichkeiten für Unterstützung und Rückfragen

Gültigkeit der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter der Domain www.elearning-vpn.digital veröffentlichte Webangebot sowie für alle zugehörigen Unterseiten und Subdomains (z. B. blog.domain.de, app.domain.de), sofern diese dem gleichen Anbieter zuzuordnen sind. Die Zuordnung erfolgt in der Regel über ein gemeinsames Impressum oder über die vertragliche und technische Verantwortung derselben Organisation.


Verantwortlich:
Violence Prevention Network gGmbH
Alt-Reinickendorf 25
13407 Berlin
post@violence-prevention-network.de
+49 30 917 05 464


Selbstverständnis

Barrierefreiheit gehört heute zur Grundausstattung moderner Websites – sie ist ein Qualitätsmerkmal, stärkt die Nutzererfahrung und sorgt für rechtliche Sicherheit. Komplette Zugänglichkeit für alle Personengruppen zu ermöglichen, entspricht unserem Selbstverständnis von digitaler Verantwortung und sozialer Teilhabe.


Unser Anspruch

Das bedeutet für uns konkret:

  • Semantisch korrektes Frontend: Saubere HTML-Strukturen, sinnvolle ARIA-Rollen, konsistente Komponentenlogik.
  • Konzeptionelle Zugänglichkeit: Fokusführung, logische Tab-Reihenfolge, Tastaturbedienung, verständliche Interaktionen.
  • Redaktionelle Klarheit: Verständliche Sprache, lesbare Typografie, beschreibende Links, Alt-Texte.
  • Barrierefreie Medien: z. B. kontrastreiche Thumbnails, ggf. visuelle Beschreibungen.
  • Technische Assistenzfreundlichkeit: Unterstützung für prefers-reduced-motion und andere systembasierte Nutzerpräferenzen.
  • Nachhaltige Weiterentwicklung: Regelmäßige Audits, Maßnahmenpläne und kontinuierliche Pflege digitaler Zugänglichkeit.

Geltender Standard

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit folgenden gesetzlichen und normativen Grundlagen zugänglich zu machen:

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Richtlinie (EU) 2016/2102
  • WCAG 2.1 – angestrebt auf Konformitätsstufe AA+

Ergebnisse des Barrierefreiheits-Audits

Das Webangebot wurde im August 2025 einer umfassenden Barrierefreiheitsprüfung unterzogen. Die Überprüfung erfolgte gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) sowie der gesetzlichen Anforderungen gemäß BITV 2.0, BGG und Richtlinie (EU) 2016/2102.


Erfüllungsgrad:

Die Website ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei.


Identifizierte Barrieren:

Die Prüfung ergab unter anderem folgende Punkte:

  • Nicht alle Nicht-Text-Inhalte (z. B. Bilder) enthalten sinnvolle Alternativtexte
  • Unklare Linktexte (z. B. „mehr erfahren“) ohne ausreichenden Kontext
  • Fehlende oder nicht sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen (z. B. Suchfeld)
  • Formularfelder zum Teil nur mit Placeholder statt klarer Label-Struktur
  • Eingeschränkte semantische Auszeichnung bei Überschriften und Texten
  • Nicht ausreichende Navigationsmöglichkeiten (z. B. keine Sitemap / Inhaltsverzeichnis)
  • Nicht ausgezeichnete Sprachwechsel bei Fremdwörtern oder Begriffen wie „E-Learning“

Maßnahmenplan:

Die Behebung der festgestellten Barrieren erfolgt schrittweise im Rahmen der technischen und redaktionellen Weiterentwicklung der Website.

bis Ende Q4/2025: Ergänzung und Überarbeitung fehlender Alternativtexte

bis Ende Q2/2026: Korrektur der semantischen Struktur, Optimierung der Navigation und Beschriftung interaktiver Bedienelemente

bis Ende Q4/2026: Verbesserung der Linktexte, Formular-Labels sowie konsistente Auszeichnung von Sprachelementen

Weitere Maßnahmen werden – soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar – fortlaufend umgesetzt und insbesondere bei neuen Inhalten von Beginn an berücksichtigt.


Prüfverfahren & Methodik

Die Überprüfung erfolgte nach folgendem Verfahren:

  1. Manuelle Tests
    • Tastaturbedienung
    • Screenreader (VoiceOver, NVDA, JAWS)
    • Fokusführung und visuelle Orientierung
  2. Automatisierte Tools
    • Axe
    • Lighthouse
    • WAVE
  3. Konzeptionelle Analyse
    • Struktur, Navigation, semantische Markup-Logik
    • Assistive Technology-Kompatibilität
  4. Redaktionelle Prüfung
    • Sprache, Alternativtexte, ARIA-Attribute, Verständlichkeit

Zielsetzung: AA+ als Standard

Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA zuverlässig zu erfüllen und darüber hinaus Elemente aus dem erweiterten Bereich digitaler Barrierefreiheit (teils WCAG 2.1 AAA) umzusetzen – sofern dies im Projektkontext angemessen und technisch umsetzbar ist.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Re-Audits, modulbezogener Aktualisierungen und projektbezogenen Pflegeprozessen. Alle relevanten Maßnahmen, Fristen und Zuständigkeiten werden transparent dokumentiert.


Technische Voraussetzungen

Diese Website ist optimiert für aktuelle Browsergenerationen (z. B. Chrome, Firefox, Safari, Edge) und unterstützt adaptive Technologien wie Screenreader und Zoomfunktionen. Systemseitige Einstellungen (z. B. reduzierte Bewegungen) werden berücksichtigt, sofern technisch möglich.


Barrieren melden

Sollten Zugänglichkeitsprobleme festgestellt werden, die hier nicht aufgeführt sind, oder Hinweise zur Verbesserung bestehen, wird um eine Mitteilung gebeten.

Um Rückmeldungen gezielt bearbeiten zu können, ist es hilfreich, die betroffene Seite oder Funktion zu benennen.


Kontakt:


Hinweis zum Schlichtungsverfahren (§ 16 BGG)

Sollte nach der Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, kann ein Schlichtungsverfahren gemäß § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eingeleitet werden. Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen betroffenen Personen und der verantwortlichen Stelle des Webangebots.


Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG:


Rechtlicher Hinweis zur Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit basiert auf einer Vorlage der ALEKS & SHANTU GmbH, die auch das Barrierefreiheits-Audit dieser Website durchgeführt hat.